Dass die „Querdenker“ (und damit meine ich jetzt den alten Wortsinn, also Menschen, die die Regierungslinie der C-Krise nicht richtig finden und in erster Linie not amused darüber waren, als Souverän plötzlich mit pseudo-wissenschaftlichen Thesen eingesperrt und ausgegrenzt zu werden, Demonstrationsverbote als nicht Demokratie-konform erachten und auch an staatlich verordneten Sabberlappen kein Interesse hatten und haben) mit fast allem Recht behielten, ist inzwischen für jeden, der es wissen möchte, gut dokumentiert worden. Es gab keine Übersterblichkeit, das Virus war nicht halb so gefährlich wie es gemalt wurde, die Maßnahmen haben einen Dreck gebracht und die Gentherapie hat zahlreichere und schwerere Nebenwirkungen als jeder andere zugelassene Impfstoff (es ist keiner) bisher. Dass das Zeugs nicht vor Ansteckung schützt, ist jetzt von der EMA bestätigt worden. Zwar wissen es ja inzwischen eh alle und vor allem die „Geboosterten“ – denn sie erkranken augenscheinlich so zahlreich wie niemand sonst an Covid, und dass die Pharmaunternehmen es gar nicht für nötig hielten, überhaupt Daten zum Thema Ansteckung zu erforschen, wissen wir bereits seit Oktober 2022.
Aktuell macht aber ein Schreiben der Europäischen Arzneimittelzulassungsbehörde (EMA) die Runde, in welchem ganz explizit steht, dass die mRNA-Gentherapien niemals zur Verhinderung von Übertragungen zugelassen wurden. Wo bleibt der Aufschrei?
Der immense Druck auf Ungeimpfte, die Diskriminierung durch 2 G, die „Pandemie der Ungeimpften“ (Marcus Söder), die völlig falsche Darstellung von Herdenimmunität und das alles basierten ja auf der Annahme, die Impfung würde vor Ansteckung und Weitergabe schützen.
Dass jetzt schwarz auf weiß von der Zulassungsbehörde eingeräumt wird, dass die Gentherapien nicht eindämmen, ja dafür niemals zugelassen wurden – bestätigt nun in unwiderlegbarer Weise diejenigen, die sich gegen die wissenschaftlich nicht begründbare und unmenschliche Andersbehandlung und Ausgrenzung gewehrt haben.
Auch das Bundesverfassungsgericht müsste – so es denn ehrenhaft arbeitet, seine Urteile nun überarbeiten. Davon ist aber in diesem Unrechtsstaat nicht auszugehen, zumal dem Gericht die Zulassungen in entsprechenden Verfahren von den Ärzten für freie Impfentscheidung laut einem Artikel bei fassadenkratzer.wordpress.com vorgelegt wurden. Laut dem Stuttgarter Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, anwaltlicher Vertreter eines der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, sei es „rechtlich unmöglich, zugelassene Arzneimittel für Ziele (wie die Verhinderung der Übertragung) geltend zu machen, die völlig außerhalb des Zulassungsbereichs liegen, und darauf eine Impfpflicht zu stützen.“
Norbert Häring zeigt hier und hier sehr anschaulich, wie sich die Faktenerfinder des ÖR – verstrickt in ihre unsägliches Lügengebäude – bei alldem zusehends zur Lachnummer machen, indem sie nun behaupten, es sei ja von Anfang an klar gewesen, dass es nur um Eigenschutz ginge und dabei völlig den Sachverhalt der zweckfremden Zulassung ausblenden – ganz so, als ob es kein 2G, keinen Impfdruck und beinahe eine Impfpflicht (!) gegeben hätte.
„Was Faktenfuchserin Karen Bauer und Faktenerfinder Siggelkow nicht erwähnten: Die fehlende Evidenz einer Ansteckungsverhinderung durch Impfung strafte alle damals virulenten Begründungen für die Diskriminierung Ungeimpfter durch 2G und anderes Lügen, die die regierungstreuen Faktenchecker der Sender stützten oder jedenfalls nicht kritisch hinterfragten. Das gleiche gilt für die Versprechungen, mit den Impfstoffen werde man Herdenimmunität erreichen und die Pandemie beenden und für alle wesentlichen Argumente für eine Impfpflicht. Das musste denkenden Menschen damals klar sein.„
Norbert Häring
Statt endlich einen nüchternen Blick auf die Datenlage zu richten und die ein oder andere Entschuldigung hören zu lassen, schottet sich das System nun ab, in dem Gesetze eingeführt werden, die Menschen, die eine abweichende Meinung haben, als gefährliche Rechtsextremisten zu brandmarken. Somit wird nun systematisch Druck auf alle zu erhöht, ihre abweichende Meinung besser für sich zu behalten. Erstmalig kam jetzt das neue Gesetz zur „Delegitimierung des Staates“ zum tragen. Ein Soldat im Ruhestand hatte im April 2020 als Reaktion auf totalitäre Lockdowns imd Demonstrationsverbote bei Facebook gepostet „Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe. Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur.“ und wird jetzt durch das neue Gesetz wie ein Rechtsextremist bestraft, da ab sofort Menschen, die (völlig zurecht, wie ich finde) auf totalitäre, faschistische, propagandistische etc. Entwicklungen oder Tendenzen hinweisen oder ihre freie Meinung dazu äußern, von diesem System als Rechtsextreme eingestuft werden. Damit ist nun leider das eingetreten, was viele von uns bereits im Frühjahr 2020 haben kommen sehen – dem Mann werden aufgrund seines Posts seine Altersbezüge gekürzt.
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Und hier ein Beitrag zum EMA Schreiben von Radio München, bei dem das unseriöse und hetzerische Verhalten der Unethik-Rat-Vorsitzenden Alena Beuyx beleuchtet wird – unbedingt hörens- und teilenswert.
Auch Marc Friedrich widmet sich dem Thema:
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