„Sicherheitslogik vs. Verfassungslogik“

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Verfassungsrechtler Volker Böhme Nessler bringt es am 25.8.21 im Welt Studio auf den Punkt: die aktuell erneute Verlängerung der „epidemischen Notlage“ ist insofern verfassungswidrig, da sie ihrer Logik nach die Freiheit der Bürger vorsorglich einschränkt. Was aktuell passiert ist die Gewöhnung an einen Zustand, in welchem die Verfassungslogik „Schutz des Individuums vor dem Staat“ abgelöst wird von einer Sicherheitslogik „proformer Aufrechterhaltung eines Zustandes, in welchem Grundrechte weiterhin eingeschränkt werden können“.

Die Verfassung ist anders, die Verfassung sagt Grundechte müssen soweit wie möglich geschützt werden – selbst potentielle Einschränkungen der Verfassung sind nur im Notfall möglich dh wenn es nicht so schlimm ist, würde die Verfassung sagen: der Bundestag darf dann nicht die epidemische Notlage feststellen.“

Verfassungsrechtler Volker Böhme Nessler bei WELT.DE

Regelrecht unfassbar ist das Vorhaben, nun die Impfquote als Parameter für die „Notlage“ heranzuziehen: damit ist die Schuldzuweisung an Ungeimpfte vorprogrammiert, die Apartheid in Deutschland wird also sehenden Auges vorangetrieben. In diesem Zusammenhang muss unbedingt erwähnt werden, dass 2020 die WHO Definition der „Herdenimmunität“ angepasst wurde, um in Zukunft den Begriff der Herdenimmunität perse als „nur durch Impfung zu erreichen“ zu verdrehen. Dazu eine gute Zusammenfassung auf tkp.

#interessantezeiten


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