Polizei schlecht informiert

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Offener Brief an die Berliner Polizei

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident,

sehr geehrter Herr SchXXXX von der Berliner Polizei.

Als ich gestern nachmittag, am 29.9.2020  aufgrund meiner Vorkerkrankung und Maskenbefreiung in der Volksbank am Hermannplatz von einem Angestellten des Ladens verwiesen und somit diskriminiert wurde, rief ich bei der Berliner Polizei an, um Strafanzeige  (AGG und §240 StgB) zu erstatten.

Ich schilderte den Sachverhalt, worauf sie entgegneten, das sei kein Problem, die Bank könne von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und mich ohne Weiteres des Hauses verweisen. Und ausserdem könne ich ja einen Bekannten von mir zur Bank schicken, wenn es dringend sei.

Wie mir scheint, waren Sie zudem nicht korrekt informiert über die aktuelle Situation.

Laut Antidiskriminierungsstelle.de ist es in öffentlichen Geschäften ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), wenn Menschen, die aufgrund ihrer chronischen Vorerkrankung keine Maske tragen können, des Ladens verwiesen werden. “Vor diesem Hintergrund hat die Antidiskriminierungsstelle die Geschäftsführungen verschiedener großer Kaufhausketten und Geschäften mit bundesweiten Filialen angeschrieben und darum gebeten, zur Vermeidung von Diskriminierungen Ausnahmeregelungen für die Betroffenen zu schaffen.”(antidiskriminierungsstelle.de)

Bloss weil aktuell viele große Ketten gegen geltendes Recht verstoßen, heisst das noch lange  nicht, dass Sie als Polizist dieses Rechts-beugende procedere  einfach so aussitzen dürfen. Wo kommen wir hin, wenn die Polizei nicht mehr für die Belange der Bürgerinnen einsteht? Für mich als Bürger war die Konfrontation mit ihrer Unwissenheit schockierend, ich fühle mich von der Polizei in diesem Land nicht mehr beschützt. Der Vertrauensschaden, den Sie hier anrichten, ist unsäglich.

Es ist nicht meine Aufgabe als Bürger Ihnen als Polizist diese Dinge zu erklären. Bitte informieren sie sich selbst über die aktuelle Rechtssituation! Laut der Berliner Infektionsschutzverordnung bin ich davon befreit, eine Maske zu tragen. Wer mich also dazu nötigen will, der macht sich laut StGb Paragraph 240 strafbar. Und wer mich aufgrund der Befreiung anders behandelt als andere Kunden, der verstößt gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz.

Die Öffentlichkeit und ich freuen sich auf Ihre zeitnahe Stellungnahme zur unterlassenen Hilfeleistung und auf Ihre Sichtweise.

Herzliche Grüße,

Adam XXXX


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