Generelle Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig

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5 Meter Abstand halten soll man in Düsseldorf – der absolute Wahnsinn. Die generelle Maskenpflicht sorgt in Düsseldorf seit Tagen für Debatten. Nun sagt das Verwaltungsgericht klar: Die entsprechende Regelung der Stadt ist rechtswidrig. Theoretisch gilt sie ab sofort nicht mehr. Aber die Stadt wird wohl reagieren.

Damit wurde dem Eilantrag eines Bürgers recht gegeben. Die Begründung des Gerichts (Az.: 26 L 2226/20): Die Allgemeinverfügung von vergangener Woche sei „unbestimmt“. So heißt es dort unter anderem, dass man – abhängig von „Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz“ – Maske tragen muss, wenn man nicht fünf Meter Abstand halten kann. Aus Sicht der Richter ist für den Bürger damit aber „nicht eindeutig erkennbar, wo und wann“ er der Maskenpflicht unterliegt. Vielmehr müsse er anhand der „unbestimmten Begriffe“ wie der Tageszeit selbst entscheiden, ob er gerade einen Mund-Nasen-Schutz tragen müsse.

Das „Nachbessern“ der Rechtsgrundlage durch Gerichte ist in Deutschland in diesen Tagen zu einem Standardprozess geworden. Man erkennt daran deutlich, dass die Bundesregierung die Bodenhaftung an das Grundgesetz verloren zu haben scheint. Die Aussichten stehen nicht gut, da bereits am 18. November das „Dritte Gesetz“ verabschiedet werden soll, wodurch die Grundrechte auf unbestimmte Zeit und per Gesetz beschnitten werden.


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