Die große Säuberung

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von Felix Feistel

Der Kampf des deutschen Regimes gegen jede Form der Opposition hat sich in den
vergangenen Wochen intensiviert und scheint sich mittlerweile geradezu zu überschlagen.
Immer rücksichtsloser geht es gegen alles und jeden vor, der in Haltung und Ansichten von
der vorgegebenen Linie von Krieg, Klimaideologie, Genderwahn und Migration abweicht
und für andere Vorstellungen, andere Lebensweisen und anderes Handeln plädiert.
Begonnen hat die neuerliche Radikalisierungswelle des Regimes Anfang Mai.
Denn da hat der Bundesverfassungsschutz die größte Oppositionspartei „Alternative für
Deutschland“ (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Diesem Prozess war
eine lange Phase der Beobachtung und Unterwanderung der Partei vorausgegangen, als
deren Ergebnis einige Landesverbände zunächst zu einem „Verdachtsfall“ und später als
„gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wurden – und zwar immer dann, wenn die Partei
in Umfragen zu stärksten Kraft des jeweiligen Landes wurde. Nun aber ist die ganze Partei
bundesweit betroffen – kurz nachdem sie auch auf Bundesebene in Umfragen alle anderen
Parteien überholt hatte. Dies hat Auswirkungen auf die Arbeit der Partei bis hin zu ihrer
Finanzierung. Denn bereits im Jahr 2017 hatte der Bundestag das Gesetz zur
Parteienfinanzierung geändert, sodass „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten
ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen (…)“, von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen
werden können. (1) Auch parteinahen Stiftungen könnten die Finanzmittel gestrichen
werden.
Staatliche Stellen gehen schon seit längerem gegen die Partei vor – unter Anderem mithilfe
der sogenannten „Zivilgesellschaft“. (2) Das ging so weit, dass „Demos gegen rechts“ mit
staatlicher Unterstützung und unter Teilnahme von Regierungsvertretern organisiert
wurden – gesteuerte Proteste der Regierung gegen die Opposition. (3) Gleichzeitig gab es
mehrere Anträge eines Verbotes der Partei, deren Erfolgsaussichten sich durch die neue
Einstufung verbessert haben könnten. Damit könnte die Einstufung dem Verbot der Partei
– und damit der größten Opposition – den Weg ebnen. Und genau das waren dann auch
umgehende Forderungen der restlichen Einheitspartei von Linke bis CDU.
Es geht hier aber nicht nur um die Partei an sich. Immerhin führt die Partei in
Wahlumfragen mittlerweile, und hat sogar die größte Regierungspartei, die CDU/CSU
überholt. (4) Mit der Partei werden daher auch ihre Wähler, und damit mehr als ein Viertel
der Wahlberechtigten, diskreditiert und in ein schlechtes Licht gerückt. Die Einstufung der
Partei als „rechtsextremistisch“ ist zudem unter fragwürdigen Umständen vorgenommen
worden. So gibt es einerseits nicht einmal eine juristische Definition des
„Rechtsextremismus“, den man zu einer solchen Einschätzung heranziehen könnte. (5) Die
Einstufung ist daher eher ein Willkürakt des Verfassungsschutzes. Zudem erfolgte die
Verkündung noch unter einer Innenministerin, die eigentlich schon auf dem Weg war, ihr
Amt zu verlassen. Es ist sozusagen eine Hinterlassenschaft des Faeser-Ministeriums, gegen
die der nachrückende Innenminister Dobrindt jedoch keinerlei Einwände erhebt.

Der Verfassungsschutz erklärte in seiner reichlich dünnen Pressemitteilung (6):
„Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen
Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und
Rechtsstaatsprinzip.“
Doch wo die Menschenwürde von den regierenden Parteien seit Anfang 2020 eingehalten
wird, ist eine Frage, die sich hier unweigerlich aufdrängt. Seit der Ausrufung des
Coronatotalitarismus treten die herrschenden Parteien die Menschenwürde und die
Demokratie immer stärker mit Füßen. Auch die folgende Erklärung lässt verwundert die
Stirn runzeln:
„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht
mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab,
bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe
auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen
und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen.“
Was hier in Bezug auf Abstammung und Ethnie als verfassungsfeindlich und

rechtsextremistisch eingestuft wurde hatte in Bezug auf den Impfstatus unter dem Corona-
Regime keinerlei Auswirkungen auf die solcherlei Maßnahmen anordnenden und

durchsetzenden Parteien. Weder wurden CDU, SPD, Grüne und FDP als „gesichert
rechtsextremistisch“ eingestuft, noch werden sie überhaupt nur vom Verfassungsschutz als
Verdachtsfall geführt. Stattdessen geht der von der Regierung abhängige
Verfassungsschutz auf Weisung gegen die einzige Oppositionspartei vor, die sich gegen
derlei Maßnahmen gestellt hat, und auch den vom Grundgesetz verbotenen Kriegskurs
nicht mitzumachen gewillt ist.
Weiter heißt es:
Vizepräsident Sinan Selen und Vizepräsidentin Dr. Silke Willems erklären hierzu:
„Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um
eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handelt. Dieser Befund fußt auf einer
äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren
umfasst. Wir haben dabei eine Vielzahl von Aussagen und Positionen hochrangiger
Parteivertreterinnen und -vertreter aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt und
auch neueste organisatorische Entwicklungen mit in das Gutachten einbezogen.
Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige
Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer
Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt
migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei.“
Bezeichnend ist hier die fehlende Unterscheidung zwischen Volk und Bevölkerung. Der
AfD wird ein ausgrenzendes Verständnis des deutschen „Volkes“ unterstellt – dabei
konstituiert sich ein Volk gerade aus der Abgrenzung zu anderen Personengruppen – also
Völkern. Von „Bevölkerung“ also der Gesamtheit aller in Deutschland lebenden Menschen

ist gar nicht erst die Rede. Hier wird überhaupt keine Äußerung getroffen, welche die
Haltung der AfD zur Bevölkerung an sich wiedergibt. Zudem muss der Verfassungsschutz
selbst einräumen, dass er sich auf Gerichtsurteile bezieht, die zwar die Einstufung einiger
AfD-Landesverbände als „Verdachtsfall“ bestätigen, aber bis heute nicht rechtskräftig sind.
Daher wirkt der ganze Vorgang wie ein eilig an den Haaren herbeigezogenes Machwerk,
um eine Handhabe gegen die erstarkende Opposition zu erhalten. Denn das angeblich 1200
Seiten umfassende Gutachten, auf das der Verfassungsschutz seine Einschätzung fußt, und
das angeblich die Einschätzung belegen soll, sollte bis auf Weiteres unter Verschluss
bleiben. Doch das Magazin Cicero veröffentliche das Gutachten und bestätigt, was die
Pressemitteilung bereits vermuten lässt: Die Einstufung der AfD als „rechtsextrem“ steht
nicht nur auf tönernen Füßen – tatsächlich kann man bei dem Papier nicht einmal von
einem echten Gutachten sprechen, da es an klaren Definitionsmerkmalen fehlt, von einer
Subsumtion unter diese ganz zu schweigen. Es handelt sich vielmehr um eine
Aneinanderreihung öffentlich getätigter Aussagen von Parteimitgliedern – was die Frage
aufwirft, warum das ganze überhaupt geheim gehalten worden ist. Wahrscheinlich weil
jedem vernünftigen Beamten und Politiker klar sein musste, dass eine Veröffentlichung
den ganzen Vorgang schnell als politischen Schachzug zur Schädigung der mittlerweile in
Umfragen stärksten Partei entlarven würde.
Dass es sich um einen politischen Schachzug handelt ist eigentlich selbsterklärend. Denn
der Verfassungsschutz ist keine unabhängige Behörde, sondern dem Innenministerium
unterstellt und diesem gegenüber weisungsgebunden – wie in Deutschland übrigens auch
alle Staatsanwaltschaften. (7) Damit instrumentalisiert die herrschende Regierung den
Inlandsgeheimdienst um gegen die größte Oppositionspartei vorzugehen – man müsste
hinzufügen: die einzige Oppositionspartei (8).
Und obwohl diese neue Einstufung der Partei wie eilig zusammen gekleistert wirkt und
juristisch wenig Haltbares vorzuweisen hat, beeilen sich die herrschenden Parteien bereits,
Taten folgen zu lassen. So überlegen die Länder bereits, welche Auswirkungen diese
Einstufung auf Staatsbedienstete hat, die zugleich AfD-Mitglieder sind. (9) Dabei prescht
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) bereits voran, und schließt alle AfD
Mitglieder bei Reisen der Landesregierung kategorisch aus. (10) Auch kündigt er an:
„Wir werden prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat. Unsere
Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit
für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“
Im Klartext heißt das, dass nun der staatliche Dienst von AfD-Mitgliedern gesäubert
werden könnte. Damit gehen die Landesregierungen einen weiteren Schritt in Richtung
vollkommener Gleichschaltung, die historische Vorbilder hat. Schon unter dem
Coronafaschismus wurden Medien und Gesellschaft vollkommen gleichgeschaltet.
Abweichende Stimmen kamen in den Staats- und Konzernmedien nicht mehr vor und
wurden radikal aussortiert. Die unabhängigen Medien wiederum wurden mit aller Macht
bekämpft und ihnen wird die Arbeit bis heute erschwert. Zensur, Löschungen, juristische
Verfolgung und Debanking waren und sind an der Tagesordnung, ebenso, wie ein

Vorgehen mittels Landesmedienanstalten. Auch die Gesellschaft wurde in ihrem Handeln
mittels Zwang gleichgeschaltet – Lockdowns haben viele Unternehmer zur Untätigkeit
verdammt und in die Abhängigkeit von staatlichen Mitteln getrieben, Ärzte und

Krankenhäuser haben, ermuntert von Propaganda und staatlichen Mitteln das Corona-
Narrativ mitgetragen und in dessen Sinne gehandelt, und die Justiz wurde von allen

andersdenkenden Elementen gesäubert – man denke nur an den Weimarer Richter
Christian Dettmar, der aufgrund eines Urteils entgegen des Coronaregimes sogar selbst
Opfer staatlicher Verfolgung wurde. Auch durch andere staatliche Stellen, etwa
Universitäten und Hochschulen, schwappte eine Säuberungswelle, die einige kritische
Professoren traf.
Die Gleichschaltung, die unter Corona erfolgte war in der Bundesrepublik einmalig, und
wird seitdem kontinuierlich fortgeführt. Nun jedoch richtet sich diese Säuberung nicht
mehr nur gegen Einzelpersonen, welche die staatlich verordnete Gesinnung nicht teilen.
Jetzt erfasst sie die größte Oppositionspartei insgesamt und wird ihre Anhänger und
Mitglieder zunächst aus staatlichen Institutionen spülen. Und wer weiß, wie sich dieses
Vorgehen in der Gesellschaft auswirken wird. Schon heute gibt es starke Vorbehalte in
einigen Teilen der Gesellschaft gegenüber AfD-Mitgliedern. Es könnte sein, dass die
Säuberungswelle auch die Privatwirtschaft erfasst, ähnlich, wie unter dem Coronaregime,
nur in ungleich größerem Ausmaß.
Die neue Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz gibt dem Regime eine neue
Handhabe und propagandistische Rechtfertigung, weiter gegen die Opposition vorzugehen,
und das, obwohl die ganze Erklärung schlecht gemacht und juristisch nicht haltbar ist.
Doch der gleichgeschaltete Justizapparat, der seit 2020 jede Grausamkeit absegnet, wird
auch dieses neuste Manöver absegnen. Damit setzt sich das Großreinemachen fort und
entledigt das totalitäre System seiner bremsenden Gegenkräfte, Kritiker und
Oppositioneller.
Und obwohl der Verfassungsschutz eine Stillhaltevereinbarung unterzeichnet hat, bis über
die Klagen der Partei von Gerichten entschieden wurde, so hat das ganze Manöver bereits
jetzt eine wichtige Funktion erfüllt. Denn in der politischen, medialen und öffentlichen
Wahrnehmung wurde der Rahmen für das, was als „rechtsextrem“ bezeichnet wird, weiter
verschoben. Immer mehr abweichende Ansichten unterfallen dieser Vokabel, die als
politischer Kampfbegriff bereits genügt, um staatliche und mediale Gewalt gegen
Andersdenkende zu rechtfertigen – und auch die Gerichte propagandistisch zu
vereinnahmen. Denn, wie der Cicero mit Blick in das sogenannte Gutachten feststellte:
Bereits wer Bill Gates kritisiert und Hubert Aiwanger in Schutz nimmt gilt als
Rechtsextrem. (11) Damit können immer mehr kritische Stimmen ausgegrenzt, diffamiert
und vom Staat angegriffen werden. Und das entfaltet bereits jetzt seine Wirkung.
Das zeigt sich auch in einem weiteren Vorgang der letzten Wochen. Denn am 9. Mai
strahlte das ZDF eine Folge von „ZDF Magazin Royale“ aus, in welcher der Moderator
Jan Böhmermann mehrere kritische Influencer namentlich nannte und ihnen
„rechtsextremismus“ oder „Faschismus“ vorwarf. Darunter auch der bislang vollkommen
anonym aufgetretene Youtuber Clownswelt. Dabei stützt Böhmermann sich auf einen

Artikel, den das Magazin „Die Zeit“ am selben Tag veröffentlicht hatte. In diesem legt der
Autor Christian Fuchs detailliert das Leben und den Werdegang von Clownswelt dar.
Böhmermann und Fuchs zerren Clownswelt dabei aus der Anonymität ans Rampenlicht,
aus der heraus er bislang seine Videos veröffentlicht hat – und das nicht ganz ohne Grund.
Denn die Ansichten des Youtubers sind das, was im Mainstream, aber auch im Gutachten
des Verfassungsschutzes vorschnell und ohne jeden Beweis mit den Begriffen
„Rechsextremismus“, „Faschismus“ oder, um Böhmermann zu zitieren: „Nazikacke“
betitelt wird. Auf dem Kanal von Clownswelt findet man hauptsächlich kritische
Auseinandersetzungen mit den öffentlich-rechtlichen Sendern und kritische Einwände zu
Kriminalität und Migration. Sein größter „Fehler“ war vielleicht ein Interview mit einem
AfD-Abgeordneten, in dem er sich selbst als „Vorfeld“ der Partei bezeichnet hat.
Dass Clownswelt dabei anonym bleiben will, ist keine große Überraschung. Denn die von
öffentlich-rechtlichen und privaten Medien vorangetriebene Spaltung, die jede
abweichende Meinung dem Generalverdacht des „Rechtsextremismus“ unterstellt, wirkt
nicht nur bis in das Privatleben der Menschen hinein, sodass sich Familienangehörige und
Freunde abwenden. Ebenso sind Diffamierungen und juristische Verfolgungen
Andersdenkender seit dem Beginn der Coronadiktatur an der Tagesordnung, nun auch
ermutigt durch den Vorstoß des Verfassungsschutzes und das Innenministerium. Aber auch
Pseudolinke Schlägertrupps fühlen sich mitunter ermuntert, ihre politischen Gegner mit
physischer Gewalt anzugreifen – Stichwort Hammerbande. Dabei handelte es sich um eine
Gruppe selbsternannter Antifaschisten, die vermeintliche Rechtsextreme mit Hämmern
attackiert und auf auf diese Weise schwer verletzt hat. Die Anführerin der Bande, Lina E.
Wurde zwar zu einer Gefägnisstrafe verurteilt, muss diese aber aufgrund einer
Rheumaerkrankung nicht im Gefängnis absitzen, sondern darf vorerst Zuhause bleiben
unter der Auflage, sich zwei mal wöchentlich bei der Polizei zu melden. Man kann sich
vorstellen, dass eine solche Milde bei auch nur vermeintlich rechtsextremen Gewalttätern
nicht gewährt würde.
Vor diesem Hintergrund stellt die Nennung von Namen, Wohnort, ehemaliger Universität
und weiterer Details durch Böhmermann und Fuchs eine Gefährdung der körperlichen
Unversehrtheit des Betroffenen dar. Denn nun ist es ein Leichtes, die vollständige Identität
des Mannes festzustellen, inklusive Adresse. Es handelt sich also um eine gezielte
Einschüchterung, die der öffentlich-rechtliche in Verbindung mit dem Konzernmedium
Zeit gegenüber Andersdenkenden vornimmt. Dass es hier eine Zusammenarbeit gab räumt

auch Fuchs in einem Statement ein, in dem er sich von den Vorwürfen der „Stasi-
Methoden“ distanziert, und auf das Clownswelt in einem umfassenden Statement (12) zu

der Angelegenheit eingeht. Auch die ZDF-Show kommentiert er (13).
Dabei erläutert er auch das Vorgehen der „Journalisten“, über das in Zeit und ZDF
ebenfalls berichtet wird. Demnach haben die Journalisten nicht nur penetrant versucht,
Kontakt zu Clownswelt aufzunehmen, ihn mehrfach angerufen, ihm Nachrichten per Email
und Messenger geschrieben, sondern auch sein näheres Umfeld ausgehorcht. Familie,
Freunde, ehemalige Freunde und Bekannte, sogar seine ehemaligen Universität haben sie
aufgesucht, sprachen mit Dozenten, berichten über Prüfungsergebnisse, das geplante

Thema seiner Bachelor-Arbeit, die er dann nie abgegeben hat, sowie andere Details, die
darauf hindeuten, dass die Universität hier vertrauliche Daten weitergegeben haben könnte.
Das ganze Leben von Clownswelt wurde ausgeforscht, sogar sein ehemaliges Gymnasium
erwähnt, ehemalige Bandkollegen aufgesucht. Freunde, Bekannte und Familienmitglieder
erhielten Fragebögen, die detailliert nach dem Leben von Clownswelt fragten, bis hin zur
Matrikelnummer.
In den Beiträgen werden aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen des Mannes
dramatisiert. Etwa die Meinung, dass Frauen die Möglichkeit haben sollten frei zu wählen,
ob sie sich um Familie und Heim kümmern wollen, anstatt dazu gezwungen zu sein,
arbeiten zu gehen, werden auf groteske Art und Weise zu einem „Er findet, Frauen gehören
an den Herd“ verfälscht. Eine Ansicht, die übrigens früher einmal in CDU-Kreisen
vollkommen akzeptiert war.
So wird sein ganzes Leben in – wie er selbst kommentiert – verfälschter Art und Weise
dargestellt, entweder, indem Ereignisse in ein falsches Licht gerückt, oder Aussagen gar
ganz erfunden werden. Nicht allein das Ausschnüffeln der persönlichsten Lebenssphäre,
das von Zeit und ZDF ganz unverhohlen und minutiös beschrieben wird erinnert dabei an
die Stasi, sondern auch das zersetzende Eingreifen in das gesamte Leben, etwa wenn man
sich empört an Youtube wendet und fragt, warum denn Inhalte wie die von Clownswelt
monetarisiert werden – steckt hier etwa die Absicht dahinter, eine Demonetarisierung zu
erwirken? Die Antwort, dass die Inhalte den Community-Richtlinien nicht widersprechen
und daher monetarisiert werden können scheint insbesondere Böhmermann nicht zu
gefallen.
Es geht bei der ganzen Angelegenheit nicht um einen einzelnen Youtuber, dessen
Ansichten man teilen kann oder auch nicht. Vielmehr geht es um das enthemmte und
zersetzende Ausspionieren jeder abweichenden Stimme durch einen staatlich finanzierten
Sender in Zusammenarbeit mit einem Privatmedium, das hier als etwas vollkommen
Normales, ja zur Rettung der Demokratie geradezu Erforderliches dargestellt wird. Die
Stasi ist offenbar keine staatliche Behörde mehr, sondern ihre Arbeit ausgelagert an als
unabhängig bezeichnete Medien, die natürlich in keiner Weise unabhängig sind. Medien
werden hier von der Regierung gegen Opposition in Stellung gebracht, um diese
einzuschüchtern und Sympathisanten der Regierung dazu zu ermutigen, gegen diese
vorzugehen. Dabei hat Clownswelt kein Verbrechen begangen, außer seine vollkommen
legale und verfassungskonforme Meinung zu äußern.
Der Effekt des Ganzen war übrigens eine Verdoppelung der Abonnenten des Kanals
„Clownswelt“, sowie das Einsammeln einer fünfstelligen Spendensumme für etwaige
juristische Auseinandersetzungen. Der Streisand-Effekt lässt grüßen. Und dennoch wirft
der Vorgang ein dunkles Licht auf die zunehmend totalitär agierende Regierung. Dieses
zeigt sich auch in dem nur wenige Tage später ergangenen Verbot des Vereins „Königreich
Deutschland“ und die Verhaftung seiner führenden Köpfe. (14) Verantwortlich war diesmal
der neue Innenminister Alexander Dobrindt, der damit unter Beweis stellt, dass eine Wahl
in einem Kartellsystem genau nichts verändert, sondern fleißig weiter der Totalitarismus
ausgebaut wird. Immerhin lassen sich diesmal wenigstens die ein oder andere Straftat

vorweisen. Doch daraufhin einen ganzen Verein zu verbieten, der lediglich eine Alternative
zum herrschenden System zu bieten versuchte, erscheint hier reichlich überzogen. Doch es
zeigt: Das System duldet immer weniger Alternativen und jene, die solche aufzeigen oder
zu leben versuchen. So ist der Totalitarismus, er duldet nichts anderes als die
Vereinnahmung aller Menschen in die beherrschte und gesteuerte Masse. Der Vorgang
zeigt erneut die dichte Verflechtung von Staat und vorgeblich unabhängiger Privatmedien
auf. Denn prominent war der Spiegel bei der frühmorgendlichen Erstürmung und
Durchsuchung des „Königreich Deutschland“ dabei und hat den Vorgang in Bild und Ton
festgehalten. Damit machen diese Medien sich zum Handlanger der totalitären
Indoktrination und Propaganda, mit welcher der Masse die vollkommene Unterwerfung
unter die Herrschaft ins Hirn gehämmert wird.
Das Ausscheren aus der herrschenden Ideologie soll nicht mehr möglich sein. Auch nicht
in Form der Ausreise. Das mussten vor einigen Tagen auch rechte Aktivisten erfahren, die
zu einem Remigrationsgipfel nach Mailand fliegen wollten. Das deutsche Regime
untersagte ihnen schlicht die Ausreise und hielt sie mehrere Stunden in Gefangenschaft.
(15) (16) Der Grund: Den Aktivisten wurde vorgeworfen, durch ihr Handeln das Ansehen
der Bundesrepublik im Ausland zu gefährden. Und das, obwohl der offene Totalitarismus,
der hier in Deutschland herrscht bereits hinreichend Kritik aus dem Ausland gebracht hat,
und sich zahlreiche führende Persönlichkeiten beispielsweise zu der Einstufung der AfD
als „rechtsextrem“ negativ geäußert haben, der Ansehensverlust also eher auf die
Herrschenden zurückzuführen ist. Als die Aktivisten trotzdem ausreisten erwartete sie bei
ihrer Rückkehr am münchener Flughafen ein Großaufgebot der Polizei, um sie für mehrere
Stunden zu verhaften und ihnen mitzuteilen, dass gegen sie ein Strafverfahren wegen des
Verstoßes eines Paragraphen des Passgesetzes eröffnet wurde.

Man muss mit der AfD, Clownswelt, dem königreich Deutschland oder Remigrations-
Aktivisten keine sonderliche Sympathie haben um zu verstehen, dass dieses Vorgehen ein

Auswies der antidemokratischen, totalitären Gesinnung der Herrschenden darstellt. Diese
Maßnahmen sind nur ein Vorgeschmack auf das, was auch alle anderen Oppositionellen,
ob rechts, links oder gar nihcts davon ereilen wird – schon allein, weil das Schlagwort des
„Rechtsextremismus“ mittlerweile Anwendung auf alles findet, das sich nicht zu
einhundert Prozent mit der herrschenden Ideologie deckt.
Das zeigt ein weiterer Vorgang der letzten Woche. Denn wie bekannt wurde hat die EU die
beiden Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp in das neue Sanktionspaket
aufgenommen (17). Die Sanktionierung erfolgt nicht etwa, weil die beiden in Russland
lebenden, unabhängigen Journalisten gegen deutsche oder europäische Gesetz verstoßen
oder eine Straftat begangen hätten. Nein, sie werden dafür sanktioniert, dass sie ihre Arbeit
machen – nämlich zu berichten. Es gibt kein Gesetz, das ihnen das verbietet und eine
Sanktionierung androht. (18) Das ist nicht der erste Angriff auf den freien Journalismus,
der seit 2020 ja kontinuierlich unter Beschuss steht, es ist jedoch eine neue Dimension, da
nun nicht mehr ganze Medien, sondern sogar Einzelpersonen gezielt angegriffen werden.
Die Sanktionen bedeuten für die beiden, dass sie nicht mehr in die EU einreisen dürfen –
außer vielleicht nach Deutschland. Zudem werden ihre etwaigen Vermögenswerte in der
EU eingefroren, und sie dürfen ihrer Arbeit hier nicht mehr nachgehen. Also eine

Enteignung, ein Berufsverbot und eventuell eine faktische Ausbürgerung. Die Angriffe auf
den unabhängigen Journalismus werden in Zukunft weiter zunehmen. Denn die
Bundesregierung, wie auch mehrere Landesregierungen planen, den Kampf gegen
unliebsame Meinungen und die Darstellung von Fakten – von ihnen als „Desinformation“
bezeichnet – zu verschärfen. (19) Die Sanktionen gegenüber Röper und Lipp stellen nur
einen ersten Testballon dar. Es könnte sein, dass sie schon bald auf andere Journalisten –
auch jene, die innerhalb der EU leben – ausgeweitet werden. Diese würden dann aber
ungleich härter davon getroffen.
Dass auch eine Staatstreue und ein ehemaliges Amt als Staatsbedienstete nicht vor
Verfolgung schützen, erfährt nun auch die ehemalige Cum-Ex-Chefanklägerin Anne
Brohilker. (20) Diese hatte ihre Arbeit im April 2024 an den Nagel gehängt und sich aus
dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, da ihr bei der Aufklärung und Verfolgung der
Cum-Ex-Betrugsserie, die von Olaf Scholz und der Kanzlei des heutigen Vorsitzenden des
Bundesverfassungsgerichtes, Stephan Harbarth, eingefädelt wurde, Steine seitens der
Justiz und der Regierungen in den Weg gelegt worden waren. Nun droht ihr selbst ein
Strafverfahren, weil sie während ihrer Arbeit als Staatsanwältin interne Informationen
weitergegeben haben soll. Das Regime verfolgt nun also nicht nur vermeintlich
Rechtsextreme, sondern auch unabhängige Journalisten und ehemalige Staatsbedienstete,
die lediglich ihre Arbeit machen. Diese Verfolgung von jeder Opposition wird sich weiter
ausweiten. Denn mit der Coronadiktatur sind wir in einen Totalitarismus eingetreten, der
sich ständig weiter bewegen muss. Das bedeutet: Er muss ständig neue Opposition
ausfindig machen und bekämpfen um sich selbst zu legitimieren. Daher werden immer
kleinere Anlässe und Divergenzen zur herrschenden Linie zum Anlass genommen,
Menschen zu Staatsfeinden zu erklären um sie dann, vorgeblich zur „Rettung unserer
Demokratie“, zu verfolgen und zur Strecke zu bringen. Von ähnlichen Vorgängen
berichtete der russische Schriftsteller Alexander Issajewitsch Solschenizyn in seinem
Archipel Gulag aus der Zeit der Sowjetunion unter Stalin.
Schon der Zugang zu anderen Informationen als den offiziellen Darstellungen wird immer
weiter eingeschränkt. Zensur von Medien, Shadow-banning und Löschorgien in den
sozialen Netzwerken, Debanking, Verfolgung einzelner Journalisten, der Kampf gegen den
unabhängigen Journalismus wird immer intensiver geführt. Und nun geht es auch dem
gedruckten Wort an den Kragen. Denn das Verwaltungsgericht Münster bestätigte unlängst,
dass es öffentlichen Stadtbibliotheken erlaubt sei, Warnhinweise an Büchern anzubringen,
auf denen vor einem „umstrittenen Inhalt“ gewarnt wird. (21) Interessant ist, dass sich der
Rechtsstreit anhand des Buches „Putin, Herr des Geschehens?“ von Jacques Baud
entzündete – es also nicht im Entferntesten etwas mit der Verherrlichung des
Nationalsozialismus oder der Ablehnung der Demokratie zu tun hatte. Dennoch sah sich
die Bibliothek genötigt einen Aufkleber anzubringen der warnte: „möglicherweise nicht
mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar.“ Der Vorgang ist
absurd, aber in der Logik des Totalitarismus folgerichtig – und nun gerichtlich bestätigt,
was nur wieder beweist, dass Gerichte keinen Schutz vor einem totalitären System
gewährleisten.

Doch zumindest in dieser Angelegenheit gibt es Hoffnung. Denn ebenso wie der Youtube-
Kanal „Clownswelt“ können auch solcherlei markierte Bücher vom Streisand-Effekt

profitieren. Denn gerade das Umstrittene und durch Markierung besonders
Hervorgehobene ist besonders interessant, und so können auf solche Weise markierte
Bücher davon sogar profitieren und letztlich eine größere Leserschaft erreichen, als ohne
Markierung. Hier schneidet sich das totalitäre Regime ins eigene Fleisch – und kann dann
eigentlich nur noch zu einer Neuauflage der Bücherverbrennung greifen, die digital ja
längst begonnen hat.
Es zeigt sich also an allen Ecken und Enden, dass der Totalitarismus mit dem Ende des
Corona-Irrsinns nicht zuende gegangen ist. Er weitet sich aus, zwar mit neuem Inhalt, aber
unaufhaltsam. Erfasste er zunächst sogenannte Coronaleugner und Impfgegner, so greift er
nun alles an, das irgendwie als rechts geframed werden kann – und das trifft dank
Ausweitung des Rahmens dieser Vokabel auf immer mehr Menschen zu. Jede Kritik, jede
Opposition, jeder Widerspruch sind unerwünscht und werden mundtot gemacht. Die
staatliche Gewalt wird weiter um sich greifen, und das Regime sich weiter radikalisieren,
nach Innen, wie nach Außen, bis es wieder heißt „Seit 5:45 Uhr wird zurückgeschossen.“
Doch wenn es so weit ist, hat die große Säuberungswelle im Inneren bereits jede
Gegenstimme hinweggefegt. Dann trifft die Kriegslüsternheit der Herrschenden auf eine
willige und bereitwillig an die Ostfront ziehende Bevölkerung. Die Säuberungen im
Inneren sind daher auch eine Vorbereitung des großen Krieges, der bereits geplant ist.
Wer weiß, wie lange dieser Zug noch aufgehalten werden kann, der bereits in hoher
Geschwindigkeit auf einem altbekannten Gleis unterwegs ist.


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