Bundestag antwortet: es ist ernst!

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Zeitenwechsel.org hat aufgrund der sehr ernsten Situation bezüglich des „dritten C-Gesetzes“ (ein waschechtes Ermächtigungsgesetz, wir hatten darüber berichtet) alle Bundestags Abgeordneten angeschrieben und auch von einigen Antwort erhalten, die wir hier veröffentlichen werden. Hier unsere Email:

Sehr geehrte/r Frau /Herr Abgeordnete/r,
als Bürger Deutschlands bitte ich Sie hiermit  inständig, dafür zu sorgen, dass das geplante „dritte Gesetz zum  Schutze der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite “ am 18.11.2020 nicht verabschiedet wird.
Nichts weniger als unsere Demokratie steht auf dem Spiel! Was seit März passiert, ist eine unvergleichliche Farce, bitte verhindern Sie, dass die nicht parlamentarisch abgestimmten  Dekrete zu einem Gesetz werden! Wie kann es sein, dass die Grundrechte derart verletzt werden? Die Worst Case Szenarien (aus der Feder von wirtschaftsnahen Autoren) haben alle Menschen, inklusive Politikerinnen und Politikern,  in Panik versetzt, obwohl sie, wie sich herausstellte, enorm übertrieben waren („1 Million Tote in Deutschland„). Selbst Chefärzte, die seit März Corona Ambulanzen betreuen verstehen nicht länger, weshalb Deutschland weiter im Panik Modus verbleibt. Bitte lesen Sie dazu Prof Dr Harald Matthes, Leiter der Corona Ambulanz Berlin Havelhöhe: „Die Corona Massnahmen sind in dieser Pauschalität nicht mehr zu rechtfertigen“ https://info3-verlag.de/blog/die-corona-massnahmen-sind-in-dieser-pauschalitaet-nicht-mehr-zu-rechtfertigen/
 Sie können jetzt das Schlimmste verhindern, indem Sie für einen breiten und vielseitigen Diskurs sorgen und wir dann schnellstmöglich zurück zur Normalität kommen. Bitte unterschätzen Sie nicht die Einflussnahme mächtiger Spieler wie Pharma, Überwachungs und Big Data – Industrie, die durch Deep Lobbying  https://lobbypedia.de/wiki/Deep_lobbying seit Jahrzehnten Protagonisten ins Spiel bringen und aus Krisen Gewinn schlagen (vgl „The shock doctrine“ Noemi Klein oder „Angriff auf die Freiheit“ Juli Zeh, Verfassungsrichterin)
Corona wird benutzt, um die Gesellschaft in eine bestimmte Richtung zu lenken. Nur, wenn wir endlich die Sterberate und die klinische Einschätzung als Hauptkriterium für die Einschätzung der Gefahrenlage hernehmen, werden wir aus dieser Massenpsychose heil herauskommen. 
Mit freundlichen Grüßen und in großer Sorge,
Zeitenwechsel.org

Und hier die Antworten der Abgeordneten, die Parteizugehörigkeit haben wir aus Gründen der neutraleren Informationsaufnahme unkenntlich gemacht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Erste und Zweite Bevölkerungsschutzgesetz überträgt umfangreiche Kompetenzen an Bundesgesundheitsminister Spahn.  Dies sehen wir kritisch wie auch die Erweiterung und Verlängerung der Befugnisse, die sich nun im Entwurf eines „Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage .“ wiederfinden.
Schon die ersten Gesetze haben das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zu veranlassen.
Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz zielt darauf ab, unter Berufung auf das neue Corona-Virus weiter einschneidende  Grundrechtseinschränkungen zu beschließen, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV-2 einzudämmen. Der dabei vorgelegte Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, besonders die in § 28 a im Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügten Ermächtigungen, sind darauf angelegt, weitreichende Einschränkungen der Grundrechte zu ermöglichen.
Gesetzesvorlagen, die erheblich in Grundrechte eingreifen, sind aus Sicht der XXX unabhängig von der Thematik und von der Möglichkeit, dass der Bundestag sie jederzeit aufheben kann, immer zu befristen. Daraus folgt, dass der Bundestag sich spätestens mit Ablauf der Frist mit diesem Gesetz parlamentarisch beschäftigen muss.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die im Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Berufsausübung, Reise- und Bewegungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung, erheblich eingeschränkt, was wir ablehnen.
Die bisherige Bewältigung der Corona-Pandemie zeigt, dass Maßnahmen wie die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes notwendig sind; dies rechtfertigt aber nicht diese massiven Einschränkungen der Grundrechte.
Wir fordern wiederholt die Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite (Drs. 19/18999 und 19/22547), da unserer Meinung nach die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wir fordern die Einsetzung einer Kommission aus Experten, einer ständigen Epidemiekommission (STEPKO), die Kriterien und Handlungsempfehlungen für Epidemien von Infektionskrankheiten erarbeiten, die Parlament und Regierung als Orientierung dienen. Die derzeitige eigenmächtige Vorgehensweise der Regierung, die sich viel zu einseitig beraten läßt, halten wir für fahrlässig, da wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse nicht genutzt werden. Die Exekutive eignet sich viele Kompetenzen an, während das Parlament nicht beteiligt wird. Wir fordern, die entsprechenden Entscheidungen vom Parlament treffen zu lassen, welches sich dabei an den Empfehlungen der von uns einzurichtenden STEPKO orientieren sollte.
Unsere dringlichste Forderung lautet daher zunächst, dass das Mitspracherecht des Bundestages und auch des Bunderates umgehend wieder hergestellt werden muss.
Zu dieser Problematik können Sie auch die kommende öffentliche Anhörung zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz am 12. November 2020 unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNC9hbmhvZXJ1bmdlbi84MDM2NjgtODAzNjY4&mod=mod795762 nachverfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

***

Sehr geehrter Herr Zeitenwechsel,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Engagement für die Grundrechte. Ich habe sehr viele Anschreiben zu den Themen erhalten. Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass es mir aufgrund der großen Anzahl der Zuschriften nicht möglich ist, alle individuell zu beantworten.

Zunächst möchte ich deutlich machen, dass die XXX bereits dem „Ersten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ am 25.03.20 nicht zugestimmt hat. Dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ haben wir am 14.05.20 ebenfalls nicht zugestimmt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung – sowie die Voten der einzelnen Bundestagsabgeordneten – können Sie hier einsehen: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=670.  

Ich möchte Ihnen auch mitteilen, dass am 6.11.20 nicht über das Gesetz abgestimmt wurde, es handelte sich zunächst „nur“ um die erste Lesung. Ihre Sorge um unsere Grundrechte kann ich aber dennoch gut nachvollziehen und sie ist auch meines Erachtens berechtigt. Darum hat meine Fraktion auch einen eigenen Antrag „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie“ eingebracht, den Sie hier nachlesen können: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923942.pdf.

Mit der Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, ohne Beteiligung des Parlaments essentielle Grundrechte einzuschränken und in die soziale Sicherheit und den Alltag der Bürger einzugreifen. Das widerspricht dem aus dem verfassungsmäßigen Demokratieprinzip folgenden Grundsatz, dass die direkt gewählten Parlamente wesentliche Entscheidungen selbst treffen müssen und nicht der Exekutive überlassen dürfen. Daher fordern wir u.a. die Einbeziehung der Parlamente auf Bundes- und Landesebene sowie öffentliche Anhörungen mit unabhängigen Sachverständigen, damit der öffentliche Diskurs und die demokratische Willensbildung nicht noch mehr Schaden nehmen.

Ich werde die Entscheidungen zu den Grundrechten auch weiterhin kritisch begleiten und zweifelhafte Einschränkungen zurückweisen.

***

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum geplanten Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD. Da mich zu diesem Thema weit mehr als 1000 Mails in den letzten Tagen erreichten, bitte ich um Nachsicht, wenn ich Ihnen hierauf eine Sammelantwort zukommen lasse.

Auch ich persönlich lehne den Entwurf der GroKo-Fraktionen ab. Grundrechtseingriffe bzw. -Außerkraftsetzungen sind nur in absoluten Ausnahmefällen und unter strengster parlamentarischer Kontrolle akzeptabel. Wie die Anhörung der Expertenrunde diese Woche deutlich zeigte, geht der Entwurf deutlich zu weit.

Als Mitglied der XXX, beantrage ich daher zusammen mit XXX und XXX eine Änderung, die jegliche Grundrechtseingriffe unter zwingende Parlamentsvorbehalte und permanente Überprüfungen stellt.

Inhaltlich zusammengefasst verlangen wir Folgendes:

„Jegliche allgemeinen, also nicht auf den Einzelfall der tatsächlichen Infektion bzw. Erkrankung bezogenen Beschränkungen von Grundrechten bedürfen, soweit es sich um Bundeszuständigkeiten handelt, der Zustimmung des Deutschen Bundestages mit Zweidrittelmehrheit, soweit es sich um Landeszuständigkeiten handelt, des jeweiligen Landesparlamentes mit Zweidrittelmehrheit.

Die Zustimmung hat vorab zu erfolgen. Sofern Gefahr im Verzug ist, können Grundrechtseinschränkungen zur unmittelbaren Schadensabwehr ohne parlamentarische Zustimmung auf dem Verordnungsweg erlassen werden. In diesem Fall ist die Parlamentszustimmung unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erlass der Grundrechtseinschränkungen nachzuholen. Erfolgt binnen dieser Frist keine Zustimmung, sind die Grundrechtseinschränkungen und die damit verbundenen Maßnahmen aufgehoben.

Allgemeine Grundrechtseinschränkungen sind nach spätestens einem Monat durch das zuständige Parlament zu erneut bestätigen. Wird die Bestätigung versagt, sind die Grundrechtseinschränkungen und die damit verbundenen Maßnahmen aufgehoben.“

Es ist in einer parlamentarischen Demokratie nicht hinnehmbar, dass die Parlamente völlig entmachtet werden und noch weniger, dass diese derartige Gesetzesgrundlagen noch selbst vorantreiben. Ein jeder Abgeordneter, der sich hieran beteiligt, muss sich die Frage stellen, ob er noch mit den wesentlichen Kernpunkten unseres Grundgesetzes vertraut ist. Es ist mir zudem schon länger rätselhaft, wie häufig Gesetzentwürfe mittlerweile von den Verfassungsgerichten kassiert werden müssen, eben weil sie mit dem Grundgesetz kollidieren. In Anbetracht der den Parteien und der Regierung zur Verfügung stehenden juristischen Kompetenz muss hier schon Vorsatz vermutet werden, verbunden mit der Hoffnung, dass es den Bürgern nicht auffällt.

Insofern darf ich Ihnen versichern, dass auch ich mich mit aller Kraft und Entschlossenheit jedweden Versuchen, unser Grundgesetz auszuhebeln, entgegenstellen werde.

Es grüßt Sie herzlich..

***

Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr Zeitenwechsel,

aufgrund fast unüberschaubar großer Resonanz, die wir zum Thema schriftlich erhalten haben, können wir an dieser Stelle leider nur mit einer Standardantwort reagieren.

Das Erste und Zweite Bevölkerungsschutzgesetz übertrug umfangreiche Kompetenzen an Bundesgesundheitsminister Spahn, der nur aufgrund wissenschaftlich nicht valuierter PCR-Tests und Statistiken sowie beinahe abenteuerlichen, aus „göttlicher oder Wielerscher  Eingebung“ entsprungenen Referenzwerten (Verdoppelungszeit der Infektionen, Reproduktionszahl, positive PCR-Tests pro 100.000 Einwohnern) den Notstand ausrief und mit Notverordnungen eine ganze Republik in Atem halten konnte, ohne jegliche demokratische Legitimation. Covid-19 konnte nur deshalb zur Pandemie erklärt werden, weil man plötzlich ein „Brennglas“ auf eine Mikrobe aus der Gattung der Influenza-Viren richtete, welche ohne das Brennglas ihr zum Teil gefährliches, jedoch gewohntes „Unwesen“ getrieben hätte, niemand hätte sich darüber weiter den Kopf zerbrochen. Eine Übersterblichkeit ist in Deutschland bislang ausgeblieben, sämtliche Horrorszenarien aus dem BMI gehören ins Reich der Mythen und Legenden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird legalisiert, was vorher über Notverordnungen durchgesetzt wurde und darüber hinaus werden die im Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Berufsausübung, Reise- und Bewegungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung, erheblich eingeschränkt.
Es ist keine Befristung oder Evaluierung vorgesehen, aber nicht einmal ein Kriegszustand würde die Aushebelung des Grundgesetzes in dieser Form rechtfertigen.

Bereits im Sommer strebte die XXX eine Abstrakte Normenkontrollklage gegen die Ermächtigungen in § 5 des Infektionsschutzgesetzes (InfSG) an.
Da abstrakte Normenkontrollanträge aus dem Parlament aber von mindestens einem Viertel der Abgeordneten unterzeichnet werden müssen, hatten wir – wieder einmal – Abgeordnete anderer Fraktionen zum Anschluss an unseren Antrag eingeladen. Den Antrag unserer Rechtsabteilung finden Sie anbei. Er hat bis heute keinerlei Mitzeichner im Parlament gefunden.

Die XXX hält auch beim aktuellen Gesetzentwurf mit Anträgen dagegen, welche Sie auf dieser Webseite des Bundestags ersehen können (öffentliche Anhörung zum Thema am 12. November im Bundestag: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNC9hbmhvZXJ1bmdlbi84MDM2NjgtODAzNjY4&mod=mod795762

Was heute schon feststeht: unsere Anträge werden auch dieses Mal unisono abgelehnt werden. Die Blockparteien sind sich nicht nur in der Ächtung der XXX und der Blockierung jeglicher eingebrachter Anträge einig, sie sind sich auch einig im Kampf gegen das eigene Volk. Jegliches öffentliches und medienwirksames Opponieren von Seiten der FDP gegen die Regierungsentscheidungen erscheint jedoch im Licht der Heuchelei, wenn man weiß, dass alle außerparlamentarischen Mittel zur Überprüfung des Ausnahmezustands von dieser abgelehnt werden.

Und das ist es, was die Öffentlichkeit nicht durchschaut: echte Demokratie, in der der Wille, aber vor allem das Wohl des Volkes realisiert wird, existiert nicht mehr. Es ist eine defekte Demokratie, in der Konzernlobbyisten die Marionetten in den Regierungen dirigieren. Die herrschende Klasse kann über die Verwendung von „Totschlagargumenten“ wie Humanitäre Hilfe, Schutz der Bevölkerung, Schutz von Minderheiten, Abschaffung von Diskriminierung und über Erzeugung von Angst (vor Infektionsrisiko, vor Krankheit, vor Überlastung des Gesundheitssystems, vor Einschüchterung durch Polizei- und Bundeswehrpräsenz und -gewalt, vor Denunzierung durch Nachbarn und Freunde, vor Arbeitsplatzverlust usw.) ein totalitäres Überwachungsregime manifestieren, ein neues Sozialistisches System installieren, über welches die Konzerne herrschen. Natürlich gehörte auch die gesetzeswidrige Grenzöffnung ab 2014 und September 2015 in diesen langfristigen Plan der Finanzelite. Nur eine massive Destabilisierung aller gesellschaftlichen Systeme bis hin in die kleinste Zelle der Gesellschaft, die Familie, also eine große Krise, vermag die sog. „Global Governance“, von der Bundestagspräsident Dr. Schäuble immer redet, durchzusetzen.

Der Zwang zum Tragen einer „Sklavenmaske“ war einer der Schritte, wie auch die Einführung der Masernimpfpflicht, welcher dieser Regierung im Schnellverfahren aufzeigte, wie gehorsam ein Volk auch schädliche und demütigende Anordnungen klaglos mitmacht, wie weit sie Parlament und Medien unter Kontrolle hat. Der Aufschrei blieb zwar nicht aus (Querdenken und viele andere Initiativen mit den größten Demonstrationen, die die Nation je gesehen hat), aber die 5. Gewalt im Staat konnte diesen Schrei bislang erfolgreich unterdrücken.

Wir appellieren an  Sie alle, Ihr Möglichstes zu tun, andere Menschen aufzuklären, die noch nicht erkannt haben, dass wir in voller Fahrt auf die Klippen zusteuern.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

***

Gegen Einschränkung unserer Grundrechte!

Ich werde gegen den Gesetzesentwurf (Drucksache 19/23944) stimmen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Virus wird nach meiner Meinung in mehrfacher Hinsicht missbraucht:

1.      um den Menschen Angst zu machen, statt sachlich aufzuklären; denn wer Angst hat lässt sich leichter lenken,
2.      um die schweren finanz- und geldpolitischen Fehler der Vergangenheit zu vertuschen und dem Virus in die Schuhe zu schieben,
3.      um Grundrechte zu beschneiden.

Vorliegend nochmal zu Ihrer Information das Abstimmungsergebnis und das Abstimmungsverhalten zum “ Gesetzentwurf für das 2. Gesetz zum Schutze der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=670

Wir müssen äußerst wachsam sein.

***

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre vielen Schreiben danken. Ich und meine Fraktion teilen Ihre Sorgen.

Der Regierungs-Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz zeigt auf erschreckende Weise, dass dauerhafte Grundrechtsbeschränkungen für die Regierung Merkel kein Tabu mehr sind.

Im Parlament kämpfen wir mit aller Kraft dafür, den willkürlichen Maßnahmen der Regierung Einhalt zu gebieten. Schon zu Beginn der Krise haben ich und meine Fraktion die Befristung und Evaluierung der Maßnahmen durch das Parlament gefordert – leider vergeblich. Eine Auflistung der mehr als 30 Initiativen, die wir darüber hinaus seit März 2020 im Parlament eingebracht haben, füge ich diesem Schreiben bei.

Um das Versagen der Regierung aufzuarbeiten und zukünftigen Kompetenzüberschreitungen vorzubeugen, haben wir nach dem ersten Lockdown die Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922832.pdf) gefordert. Ebenso haben wir in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht erarbeitet (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923529.pdf), um das Gesetz gerichtlich aufheben zu lassen.

Beide Anträge wurden von FDP, Grünen und Linken abgelehnt, wodurch offenkundig wird, dass die anderen „Oppositionsfraktionen“ nicht dazu bereit sind, die Maßnahmen der Regierung zu beanstanden, oder auch nur kritisch zu hinterfragen. Es ist deshalb umso wichtiger, dass die XXX bei der nächsten Wahl über 25% kommt, denn dann können wir aus eigener Kraft die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen oder die Überprüfung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht erzwingen.

Neben unsern parlamentarischen Initiativen beschreitet die XXX in vielen Bundesländern den Klageweg gegen unverhältnismäßige Maßnahmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sowohl parlamentarische Prozesse als auch Klagen vor Gericht Ihre Zeit brauchen. Ich und meine Kollegen von der XXX tun unser Möglichstes, um die Interessen der Bürger in Berlin zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

***

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich an mich zum Thema Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gewandt und darum gebeten, dass ich meine demokratischen Rechte in Anspruch nehme und dem Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form nicht zustimme.

Der von den CDU/CSU und SPD Fraktionen vorgelegte Gesetzesentwurf entspricht der von Ihnen geforderten Wahrnehmung meiner Rechte und Verpflichtungen als demokratisch gewählter Volksvertreter. Die Koalitionsfraktionen haben damit ihre Beteiligungsrechte und ihren Gestaltungswillen klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Der Gesetzentwurf mit seiner ausführlichen Begründung konkretisiert die Notwendigkeit der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und wird der Schwere der Pandemie gerecht. Ihr Schreiben nimmt Bezug auf „besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“, die im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführt werden können (§ 28a).

Ich bitte Sie, sich die Begründung zu Nummer 17 des Gesetzesentwurfes gründlich durchzulesen (S. 27-31). Sie werden lesen, dass die Schutzmaßnahmen den Maßstäben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gebunden sind. Die Feststellung einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite kann vom Bundestag zu jedem Zeitpunkt beendet werden.

In § 28a, Absatz 2 wird klar und deutlich ausgesagt, dass zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit folglich ein gestuftes Vorgehen geboten ist, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientiert. Die Regelungen sehen Schwellenwerte vor. Schwellenwerte können an den sog. Inzidenzen für die Einführung oder Fortdauer geknüpft werden.
Satz 5 legt fest, dass die Schwellenwerte aufgrund einer wöchentlichen Feststellung seitens des Robert Koch Instituts bestimmt werden. Eine zeitliche Konsolidierung erlaubt eine bessere Beurteilung, ob in dem betroffenen Gebiet nachhaltig die Schwellenwerte über- oder unterschritten werden. Insoweit haben die Festlegungen eine größere Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit. Zudem sind tagaktuelle Änderungen auch nicht sinnvoll zu kommunizieren und auch nicht praktisch durchsetzbar.

Im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratung wird  eine Anhörung von WissenschaftlerInnen und ExpertInnen erfolgen. Hier wird das Für und Wider erörtert und im Nachgang nochmal intensiv beraten. Die Anhörung wird am Donnerstag, dem 12. November 2020 um 11 Uhr im Deutschen Bundestag stattfinden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNC9hbmhvZXJ1bmdlbi84MDM2NjgtODAzNjY4&mod=mod795762. Ich empfehle Ihnen sehr, diese zu verfolgen.

Ich kann Ihnen versichern, dass das Gesetz seinem Ziel nachkommt, das Funktionieren des Gesundheitswesens in einer die gesamte Bundesrepublik betreffenden epidemischen Lage sicherzustellen. Die Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten dienen zum Schutz der Bevölkerung vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Auch ist der Anspruch aller in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger auf Recht und Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unser Auftrag, dem wir mit diesem Gesetzentwurf gerecht werden.

Es ist sicher richtig, dass die aktuelle Zahl der Todesfälle in Bezug auf die Bevölkerungszahl derzeit „nicht besonders ins Gewicht fällt“, obwohl das schon etwas zynisch klingt. Bei den Schutzmaßnahmen geht es aber darum, mitzuhelfen, dass die Zahl der intensivmedizinisch zu behandelnden Menschen nicht sprunghaft stark ansteigt und dann zu viele Menschen gleichzeitig entsprechende intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern in Anspruch nehmen müssen. Es geht darum, eine Situation, wie sie beispielsweise in Italien zu Beginn der Pandemie oder in den USA zu beobachten war, in Deutschland möglichst zu vermeiden. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene wird sehr sorgfältig abgewogen wird, welche Maßnahmen zeitlich befristet notwendig sind.

Es ist in unser aller Interesse, dass wir die Corona-Pandemie in den Griff bekommen und dass unser Gesundheitssektor vor einer Überlastung bewahrt wird. Deshalb fühle ich mich mit dem Handeln auf der richtigen Seite.

Mit freundlichen Grüßen


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8 Kommentare

  1. Silke Reich
    10. November 2020
    Antworten

    Dieses Gesetz darf so unter gar keinen Umständen verabschiedet werden! Ich hoffe sehr das es dafür keine Mehrheit geben wird

  2. Ralf Olbrich
    11. November 2020
    Antworten

    Dieses Gesetz darf so nicht verabschiedet werden es hat einen zu großen Eingriff in unsere Grundrechte die über allem stehen sollten. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten sich überlegen dass sie Diener des Volkes sind und nicht deren Herrscher.

  3. Felix
    11. November 2020
    Antworten

    VIELEN DANK FÜR DEIN ENGAGEMENT!!!

    • Adamii
      11. November 2020
      Antworten

      Bitte GERNE 😉

  4. Mittmann Ellen
    11. November 2020
    Antworten

    Ich bin gegen dieses neue Gesetz, ein Gesetz das nur dafür da ist die Bevölkerung daran zu hindern etwas zu hinterfragen

  5. Journalist
    11. November 2020
    Antworten

    Diese Lobbypolitiker gehören allen nach Den Haag vor Gericht,:

  6. Wilfried Schaan
    12. November 2020
    Antworten

    Ein solches Gesetz überhaupt einzureichen zeigt die Verlogenheit und Skrupellosigkeit von Merkel und Konsorten. Vor allem einer SPD hätte ich so etwas nie zugetraut. Die Einen sind christlich und die anderer Sozialdemokraten! Schämt euch.

  7. Stefan Köhler
    13. November 2020
    Antworten

    Es ist nur noch entsetzlich, was unsere „Führer“ in dieser vorgeblichen, inszenierten Corona-Krise leisten. Der sofortige Rücktritt ist lange überfällig, damit unser Land bis zu freien Wahlen von einem Runden Tisch regiert werden kann. Die Alleinherrschaft durch einen Pharmalobbyisten scheint angestrebt zu werden. Der fehlende Widerstand unseres Parlamentes macht diese dreiste Ermächtigung auf der Basis des globalen Pandemie-Betruges möglich.

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