Merkel’s Interpretation der Verfassung ist fahrlässig

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Christian Schlüter findet in der Berliner Zeitung am 26.5.20 dankenswerter Weise sehr klare Worte für die antidemokratische Vorgehensweise der Merkel-Regierung.

Es macht Mut zu sehen, dass es noch Journalisten bei Mainstream Zeitungen gibt, die nicht einfach nur blind alles wiederkäuen, was von oben gereicht wird, sondern offenbar zu kritischem Denken fähig und mutig genug, ihre Gedanken auch zu veröffentlichen.

Nicht der Virus ist eine Zumutung für die Demokratie – Sie sind es, Frau Merkel.

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/angela-merkels-interpretation-der-verfassung-ist-fahrlaessig-li.84520?fbclid=IwAR0m4MB8YBlm_zqK-zKHbDciX5Qimxm7e6ZhUPgbResd7QVIyB2p1hQ846E

„..Ramelow findet mit der Freiheit zu einer politischen Zentralkategorie zurück, wo sich die Kanzlerin nicht nur in undurchschaubare, sondern auch unlautere, unwahre Beschwichtigungsformeln verliert: Ihr geht es nämlich gar nicht um das individuelle Leben, so wie es im Grundgesetz vorgesehen ist und auch mit der im ersten Artikel verbrieften Menschenwürde gemeint ist, sondern um das Leben im Allgemeinen, also das Leben oder, genauer: das Überleben der Gesellschaft als ganzer – der Gattung. Dieser Allgemeinbegriff des Lebens soll alle anderen Freiheitsrechte wenn nicht abweisen, so doch abschwächen können.

Kollektiver Lebensschutz statt individuellem Lebensrecht

Das heißt: Bei Merkel wird aus dem individuellen Lebensrecht ein kollektiver Lebensschutz. Man kennt diese biopolitische Umwidmung aus den Abtreibungsdebatten oder auch den Diskussionen über die Sterbehilfe – sie findet überall dort statt, wo der Staat weitreichende Zugriffsrechte auf das Verhalten seiner Bürger beansprucht.

Um das hier liegende politische und moralische Glaubwürdigkeitsproblem der Demokratie zu erkennen, muss man weder Aluhüte oder Verschwörungstheorien bemühen.

Vielmehr reicht das Bundesverfassungsgericht, es hat den Begriff des Menschenlebens „in betonten Gegensatz zu den Anschauungen eines politischen Regimes gestellt, dem das einzelne Leben wenig bedeutete und das deshalb mit dem angemaßten Recht über Leben und Tod des Bürgers schrankenlosen Missbrauch trieb“. Es geht hier um das je einzelne Leben als letzte Einspruchsinstanz gegen seine totalitäre – faschistische – Vereinnahmung. Das genau ist mit der unantastbaren Würde des Menschen gemeint.

Nun braucht nicht gleich von einem „Krankheitsvermeidungsabsolutismus“ die Rede zu sein, so wie beim Frankfurter Verfassungsrechtler Uwe Volkmann. Aber so lange die Kanzlerin und andere Politiker die Frage nicht beantworten, warum die Corona-Pandemie zu weitreichenden Freiheitseinschränkungen führt, der Staat aber im Verweis auf die unveräußerlichen Freiheitsrechte nicht eingreift, wenn es um den alltäglichen und massenhaften Tod im Straßenverkehr geht, oder Umweltzerstörung und Luftverschmutzung, Fast Food und Übergewicht, Risikosportarten, Nikotin- und Alkoholsucht … So lange beschert die Corona-Krise der Demokratie und ihren Institutionen ein Legitimitätsproblem. Und hilft nur der großen, von der AfD bis zu den Identitären reichenden großen Koalition der Staatsfeinde.“


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